1. Der Tutor, Berater und Informant unserer Gäste ist die Rezeption. Täglich von 7:30 bis 22:00 Uhr geöffnet.
2. Das Zimmer wird pro Tag vermietet. Der Check-in dauert von 15:00 bis 11:00 Uhr am nächsten Tag.
Wenn der Gast bei der Anmietung des Zimmers die Aufenthaltsdauer nicht angegeben hat, wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet wurde. Der Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, sollte am Abreisetag bis 9:00 Uhr an der Rezeption gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterkunft eine Anfrage zur Verlängerung Ihres Aufenthalts berücksichtigt, sofern verfügbar.
3. Die Gebühr für den Aufenthalt und die zusätzlichen Kosten, die sich aus den bestellten Dienstleistungen nach dem Check-in ergeben, müssen vom Gast spätestens beim Check-out bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die Unterkunft nach dem Service keine Zahlungen per Banküberweisung akzeptiert. Im Falle einer Stornierung während des Aufenthalts erstattet die Unterkunft die Gebühr für den nicht genutzten Zeitraum des Aufenthalts nicht.
4. Wenn Sie das Zimmer am Abreisetag nicht bis 11:00 Uhr verlassen, ohne dies an der Rezeption zu melden, gilt dies als Verlängerung des Aufenthalts um einen weiteren Tag. Die zusätzliche Aufenthaltsdauer wird auf der Grundlage der am Verlängerungsdatum geltenden Preise berechnet.
5. Alle Gäste müssen beim Check-in einchecken. Grundlage für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Lichtbildausweises an der Rezeption und die Unterzeichnung der Anmeldekarte.
6. Der Gast darf das Zimmer nicht an andere Personen übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er die für den Aufenthalt fällige Gebühr bezahlt hat, noch nicht abgelaufen ist.
7. Ungecheckte Personen können von 07:00 bis 22:00 Uhr im Zimmer bleiben.
8. Die Unterkunft ist verpflichtet, die Nacht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr ruhig zu halten.
9. Die Anlage erbringt Dienstleistungen gemäß ihrem Standard. Im Falle von Reservierungen bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese an der Rezeption zu melden.
10. Die Einrichtung ist verpflichtet, Folgendes bereitzustellen:
§ Bedingungen der vollen und uneingeschränkten Erholung des Gastes,
§ Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Vertraulichkeit von Informationen über den Gast,
§ professioneller und zuvorkommender Service,
§ Das Zimmer reinigen und die Handtücher wechseln.
11. Auf Anfrage bietet die Unterkunft die folgenden Dienstleistungen kostenlos an:
§ Bereitstellung von Informationen zu Aufenthalt und Reisen,
§ Zur verabredeten Zeit aufwachen,
§ Ein Taxi bestellen, Blumen.
12. Die Haftung des Objekts für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die der Gast in die Anlage mitgebracht hat, richtet sich nach den Vorschriften
Art. 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Gast sollte die Rezeption sofort nach dessen Feststellung über das Auftreten eines Schadens informieren. Die Haftung des Objekts für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Wertsachen oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist begrenzt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption deponiert werden. Die Unterkunft behält sich das Recht vor, die Hinterlegung von Gegenständen von hohem Wert oder großen Geldbeträgen zu verweigern.
13. Die Unterkunft haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, unabhängig davon, ob die Fahrzeuge auf dem Parkplatz oder außerhalb des Geländes geparkt wurden.
14. Der Gast trägt die volle materielle Verantwortung für jegliche Art von Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen und Ausrüstung
und technische Geräte, die auf ein Verschulden von ihm oder von Personen zurückzuführen sind, die ihn besuchen. Der Gast sollte die Rezeption unverzüglich nach dessen Feststellung über das Auftreten eines Schadens informieren. Die Unterkunft behält sich das Recht vor, Ansprüche im Zusammenhang mit Schäden geltend zu machen, die auf dem Gelände sowohl während des Aufenthalts als auch nach dessen Fertigstellung entstanden sind.
15. Die Unterkunft akzeptiert Gäste, die mit Haustieren reisen, gegen Aufpreis. Gleichzeitig trägt der Gast die volle materielle Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden. Im öffentlichen Raum müssen Tiere angebunden gehalten werden. Aus hygienischen Gründen können sie nicht mit ins Restaurant genommen werden.
16. Das Anwesen ist komplett rauchfrei. Für Verstöße gegen das Verbot wird eine Gebühr in Höhe von 500,00 PLN erhoben.
17. Aus Gründen des Brandschutzes ist es verboten, Heizgeräte, Wasserkocher und andere Elektrogeräte in Räumen zu verwenden, die nicht zur Raumausstattung gehören. Dies gilt nicht für Ladegeräte und Computerstromversorgungen.
18. Gegenstände für den persönlichen Gebrauch, die der abreisende Gast im Zimmer zurücklässt, werden auf seine Kosten an die angegebene Adresse geschickt. Im Falle des Nichterhalts einer solchen Verfügung wird das Objekt die Gegenstände drei Monate lang aufbewahren.
19. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Vorschriften kann die Einrichtung der Person, die gegen diese Vorschriften verstößt, die weitere Erbringung von Dienstleistungen verweigern. Eine solche Person ist verpflichtet, den Anfragen des Personals der Einrichtung, insbesondere der Zahlung für entstandene Schäden und Zerstörungen, unverzüglich nachzukommen und die Räumlichkeiten zu verlassen.
20 Die Unterkunft kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorangegangenen Aufenthalts grob gegen die Vorschriften verstoßen hat, oder den Vertrag über die Erbringung von Hoteldienstleistungen einer bereits registrierten Person, die Schäden am Eigentum der Unterkunft oder an Gästen oder an der Person von Gästen, Mitarbeitern oder anderen Personen verursacht hat oder den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder den Betrieb der Anlage auf andere Weise gestört hat.
VIELEN DANK, DASS SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEFOLGT HABEN
WIR WÜNSCHEN IHNEN EINE GUTE ERHOLUNG
1. Diese Datenschutzrichtlinie legt die Regeln für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten fest, die von Nutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der von Le Mont in Świeradów Zdrój (im Folgenden als Website bezeichnet) angebotenen Dienste bereitgestellt werden
2. Der Administrator der auf der Webseite von Le Mont Medical & Spa enthaltenen personenbezogenen Daten ist Spółka Topping Operator Spółka z o. o. Spółka Jawna, 59 — 850 Świeradów Zdrój, Ul. Spadzista 2, Steuer-ID: 6131503348, eingetragen im nationalen Gerichtsregister unter der Nummer 0000244170 (im Folgenden als Administrator bezeichnet).
3. Aus Gründen der Sicherheit der anvertrauten personenbezogenen Daten handelt der für die Verarbeitung Verantwortliche auf der Grundlage interner Verfahren und Empfehlungen gemäß den einschlägigen Rechtsakten im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
4. Der für die Verarbeitung Verantwortliche achtet besonders darauf, die Interessen der betroffenen Personen zu schützen, und stellt insbesondere sicher, dass personenbezogene Daten:
a. gesetzeskonform verarbeitet;
b. für festgelegte rechtmäßige Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist;
c. in Bezug auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, inhaltlich korrekt und angemessen sind;
d. in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, und zwar nicht länger, als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist.
5. Personenbezogene Daten werden auf der Grundlage der Zustimmung der Nutzer der Website und in Fällen verarbeitet, in denen die Bestimmungen des geltenden Rechts den Administrator zur Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigen.
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b. E-Mail-Adresse
c. Telefonnummer
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a. Sitzung — bleiben Sie im Browser, bis Sie ihn ausschalten oder sich von der Website abmelden, auf der sie veröffentlicht wurden,
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Le Mont Medical SPA berücksichtigt die rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung der Gefahr von Sexualkriminalität und zum Jugendschutz sowie aus den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte ergeben und die wichtige Rolle der Wirtschaft bei der Wahrung der Kinderrechte anerkennen, und verabschiedet die Standards für den Schutz von Minderjährigen. Dieses Dokument enthält Regeln und Verfahren für den Fall, dass der Verdacht besteht, dass ein Kind, das sich in Le Mont Medical SPA aufhält, verletzt wird, und um solchen Risiken vorzubeugen, wobei die Situation von Kindern mit Behinderungen und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf berücksichtigt wird.
Die Standards für den Jugendschutz bei Le Mont Medical SPA werden auf der Grundlage der folgenden Grundsätze umgesetzt:
1. Le Mont Medical SPA respektiert bei seinen operativen Aktivitäten die Rechte von Kindern als schutzbedürftigen Personen.
2. Le Mont Medical SPA ist sich seiner Rolle bei der Führung sozial verantwortlicher Geschäfte und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen bewusst und betont insbesondere die Bedeutung der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden über jede vermutete Straftat zum Nachteil von Kindern zu informieren, und verpflichtet sich, sein Personal in diesem Bereich zu schulen.
| KAPITEL I. MITARBEITER
DER EINRICHTUNG
Allgemeine Prinzipien
1. Le Mont Medical SPA verpflichtet sich, sein Personal über die Umstände zu informieren, die darauf hindeuten, dass ein Kind in der Einrichtung verletzt werden könnte, und darüber, wie schnell und angemessen auf solche Situationen reagiert werden kann. Die Einrichtung kann die oben genannten Schulungen durch verschiedene Schulungsformen durchführen, z. B. externe, interne Schulungen, E-Learning, vom Hotel entwickelte und den Mitarbeitern zur Verfügung stehende Lehrmaterialien, kostenlos erhältliche Bildungsmaterialien, die von anderen Organisationen entwickelt wurden.
2. Jeder Mitarbeiter ist vor der Zulassung zur Arbeit mit den Standards für den Schutz von Minderjährigen vertraut, was von ihm durch die Vorlage einer Erklärung und die Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Dokument enthaltenen Regeln und Verfahren bestätigt wird. Anhang Nr. 1
Leute einstellen, um mit Kindern zu arbeiten
1. Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen in ihrer Berufserfahrung nachweisen, dass sie in der Vergangenheit keinem Kind geschadet haben.
2. Jede Person, die von Le Mont Medical SPA angestellt/entsandt wird, um mit Kindern zu arbeiten, muss im Register der Täter sexueller Straftaten eingetragen sein. Dies gilt auch für minderjährige Arbeitnehmer, d. h. Arbeitnehmer unter 18 Jahren. Die Überprüfung der Person im Register erfolgt durch Ausdrucken der Ergebnisse der Suche nach einer Person im Register mit eingeschränktem Zugriff, die dann in die Personalakte der überprüften Person eingefügt werden. Der Umfang der personenbezogenen Daten, die zur Überprüfung einer Person im Register erforderlich sind, ist Anhang Nr. 3 zu entnehmen.
3. Darüber hinaus muss jede Person, die für die Arbeit mit Kindern beschäftigt/delegiert wurde, Informationen bereitstellen
aus dem nationalen Strafregister für Straftaten, die in den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuches, in Art. 189a und Artikel 207 des Strafgesetzbuches sowie im Gesetz vom 29. Juli 2005 zur Bekämpfung der Drogensucht (Gesetzblatt von 2023, Punkt 172 und Artikel 2600 von 2022) aufgeführt sind, oder für verbotene Handlungen, die den in den Bestimmungen des ausländischen Rechts genannten Verbrechen entsprechen.
4. Besitzt die beschäftigte/delegierte Person nicht die polnische Staatsangehörigkeit, so hat sie auch Informationen aus dem Strafregister des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, vorzulegen, die sie im Rahmen beruflicher oder freiwilliger Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kontakten mit Kindern erworben hat, oder Informationen aus dem Strafregister, falls das Recht dieses Staates die Herausgabe von Informationen für die oben genannten Zwecke nicht vorsieht.
5. Eine unter Androhung strafrechtlicher Verantwortlichkeit abgegebene Erklärung über das Land, in dem der Arbeitnehmer in den letzten 20 Jahren seinen Wohnsitz hatte, mit Ausnahme der Republik Polen und des Staates der Staatsbürgerschaft, sollte ebenfalls von der beschäftigten oder entsandten Person eingeholt werden. Anlage Nr. 4
6. Sieht das Recht des Staates, aus dem die Informationen über das Strafregister zu übermitteln sind, die Herausgabe solcher Informationen nicht vor oder führt es kein Strafregister, so hat die beschäftigende/beauftragte Person eine Erklärung darüber abzugeben, unter Androhung strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Anlage Nr. 5
7. Gemäß den unter Strafe stehenden Aussagen wird folgende Aussage gemacht: „Mir ist bewusst, dass ich für eine falsche Aussage strafrechtlich verantwortlich bin.“ Diese Erklärung ersetzt die Anweisung der Behörde zur strafrechtlichen Haftung bei Falschaussagen.
8. Für den Fall, dass die Dienste Dritter in Anspruch genommen werden, muss Le Mont Medical SPA in seinen Vertrag mit dieser Einrichtung eine entsprechende Bestimmung aufnehmen, die es der Einrichtung ermöglicht, angemessene Standards für die Überprüfung von Mitarbeitern durch diese Einrichtung auf ihre Sicherheit für Kinder durchzusetzen. Diese Bestimmung ermöglicht es der Einrichtung, die Erfüllung der Verpflichtung unter Androhung einer sofortigen Kündigung des Vertrags und einer Vertragsstrafe oder anderer Sanktionen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der diesbezüglichen Vertragsbedingungen zu kontrollieren.
Zuständigkeitsbereich und Verantwortung der Personen, die mit der Umsetzung der Jugendschutzstandards von Le Mont Medical SPA beauftragt wurden
1. Die Überwachung der Anwendung der Jugendschutzstandards erfolgt durch den Unternehmer.
2. Der Unternehmer ernennt einen Koordinator für den Jugendschutz (im Folgenden als „Koordinator“ bezeichnet).
3. Der Koordinator ist dafür verantwortlich, die Mitarbeiter mit dem Inhalt der Jugendschutzstandards vertraut zu machen und deren Anwendung bei Le Mont Medical SPA zu überwachen.
4. Der Koordinator organisiert und dokumentiert den Prozess der Schulung der Mitarbeiter im Bereich der Identifizierung von Symptomen, die darauf hindeuten, dass ein Kind geschädigt werden könnte, und wie schnell und angemessen auf solche Situationen gemäß den von der Einrichtung festgelegten Verfahren reagiert werden kann.
5. Der Koordinator beschreibt alle Maßnahmen oder gemeldeten Ereignisse im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch in den Räumlichkeiten in einem zu diesem Zweck erstellten Dokument (Ereignisprotokoll).
6. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, so ist der Koordinator dafür verantwortlich, die Beweise, einschließlich der Überwachungsaufzeichnungen, sicherzustellen und sie auf Verlangen der Dienststellen in Form einer Kopie per Einschreiben oder persönlich dem Staatsanwalt oder der Polizei vorzulegen.
7. Der Koordinator ist für die Einführung des Verfahrens verantwortlich, wenn ein Kind von einem Mitarbeiter der Einrichtung oder einem anderen Erwachsenen, der nicht direkt bei Le Mont Medical SPA, sondern bei einem Dritten angestellt ist, verletzt wurde.
8 Der Koordinator ist verantwortlich für die Überwachung und Aktualisierung der Standards für den Jugendschutz und deren Verfügbarkeit sowohl für Mitarbeiter als auch für andere mit der Einrichtung zusammenarbeitende Einrichtungen und Gäste.
9. Die Daten des Koordinators stehen allen Mitarbeitern und Gästen der Einrichtung, einschließlich Kindern, zur Verfügung. Die Daten müssen Informationen darüber enthalten, wie Sie den Koordinator kontaktieren können (E-Mail-Adresse, Telefon, Verfügbarkeit von Arbeitstagen und Arbeitszeiten).
Regeln für eine sichere Beziehung zwischen Mitarbeitern und Kindern
1. Alle Mitarbeiter von Le Mont Medica SPA, einschließlich anderer Erwachsener, die auf dem Gelände Kontakt mit Kindern haben, sind verpflichtet, die folgenden Regeln einzuhalten, sofern dieser Kontakt mit Zustimmung der Unterkunft erfolgt.
2. Das Hauptprinzip aller Aktivitäten von Mitarbeitern, die mit Kindern in den Räumlichkeiten in Kontakt kommen, besteht darin, das Kind respektvoll zu behandeln und seine Würde und Bedürfnisse zu berücksichtigen.
3. Es ist inakzeptabel, dass Mitarbeiter und andere Erwachsene ein Kind in irgendeiner Form missbrauchen.
A. Verhaltensweisen und Praktiken, die von Mitarbeitern erwartet werden
B. Inakzeptables Verhalten und Praktiken der Mitarbeiter gegenüber Kindern in der Einrichtung
Wenn Sie Zeuge eines der oben beschriebenen Verhaltensweisen und/oder Situationen bei anderen Erwachsenen oder Kindern werden, informieren Sie immer die Person, die in der Einrichtung für die Umsetzung und Überwachung der Schutzstandards für Minderjährige verantwortlich ist, oder den unmittelbaren Vorgesetzten.
KAPITEL II. VERFAHREN ZUR IDENTIFIZIERUNG EINES KINDES BEI DER REGISTRIERUNG AN DER REZEPTION
1. Eine Form der wirksamen Prävention von Kindesmissbrauch besteht darin, die Identität des in der Einrichtung untergebrachten Kindes und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält, festzustellen.
2. Das Personal an der Rezeption unternimmt alle möglichen Maßnahmen, um das Kind und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, der das Kind begleitet, zu ermitteln.
3. Um das Kind und seine Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, zu identifizieren, müssen Sie:
4. Weigert sich ein Erwachsener, das Dokument eines Kindes vorzulegen und/oder eine Verwandtschaft anzugeben, sollte klargestellt werden, dass das Verfahren der Sicherheit von Kindern dient, die Le Mont Medical SPA nutzen, und dass die Mitarbeiter der Einrichtung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 die Bestimmungen der Kinderrechte einhalten müssen. Nachdem die Angelegenheit positiv erklärt wurde, muss man sich für die Zeit bedanken, die aufgewendet wurde, um sicherzustellen, dass das Kind gut betreut wird.
5. Wenn durch das Gespräch Zweifel am Verdacht eines Erwachsenen und seiner Absicht, dem Kind Schaden zuzufügen, nicht ausgeräumt werden können, insbesondere wenn er sich weigert, einen Ausweis vorzulegen, oder wenn das Kind kein solches Dokument besitzt, sollten der Vorgesetzte und das Sicherheitspersonal diskret informiert werden (sofern sie sich gerade auf dem Gelände befinden), um keinen Verdacht zu erwecken (Sie können beispielsweise auf die Notwendigkeit hinweisen, Geräte im Hinterzimmer zu benutzen). Empfang und bittet den Erwachsenen, zusammen mit dem Kind in der Lobby, im Restaurant oder an einem anderen Ort zu warten.)
6. Von dem Moment an, in dem die ersten Zweifel auftauchen, sollten sowohl das Kind als auch der Erwachsene so weit wie möglich vom Personal beobachtet und nicht alleine gelassen werden.
7 Der Vorgesetzte, der über die Situation informiert wurde, übernimmt zur weiteren Klärung das Gespräch mit dem verdächtigen Erwachsenen.
8. Bestätigt die Befragung eine Verurteilung wegen eines Versuchs oder einer Straftat zum Nachteil eines Kindes, so teilt der Vorgesetzte dies der Polizei mit. Darüber hinaus wird das Verfahren wie bei Umständen angewendet, die auf einen Schaden für das Kind hindeuten (siehe Kapitel III).
9. Wenn es sich bei den Zeugen ungewöhnlicher und/oder verdächtiger Situationen um Mitarbeiter anderer Abteilungen von Le Mont Medical SPA handelt, z. B. Reinigungsservice, Zimmerservice, Bar- und Restaurantpersonal, Entspannungsbereich, Sicherheit usw., sollten sie unverzüglich den Vorgesetzten und im Falle seiner Abwesenheit die entscheidende Person benachrichtigen, die die entsprechenden Maßnahmen ergreift (siehe Abschnitte 7 und 8 oben).
10. Je nach Situation und Ort prüft der Betreuer, inwieweit der Verdacht einer Schädigung des Kindes begründet ist. Zu diesem Zweck wählt er geeignete Maßnahmen zur Klärung der Situation aus oder beschließt, einzugreifen und die Polizei zu benachrichtigen.
KAPITEL III. VERFAHREN BEI UMSTÄNDEN, DIE DARAUF HINDEUTEN, DASS EIN ERWACHSENER EINEM KIND SCHADEN ZUGEFÜGT HAT
1. Ein begründeter Verdacht auf Kindesmissbrauch liegt vor, wenn:
2. Ein Mitarbeiter, der den begründeten Verdacht hat, dass ein Kind in der Einrichtung verletzt wird oder wurde, sollte unverzüglich den Vorgesetzten/Entscheidungsträger benachrichtigen, der die Polizei benachrichtigt. Besteht eine Gefahr für die Sicherheit des Kindes, muss ein Mitarbeiter, der den begründeten Verdacht hat, dem Kind Schaden zugefügt zu haben, unverzüglich die Polizei verständigen, indem er 112 anruft und die Umstände des Vorfalls beschreibt. Ungeachtet des Vorstehenden informiert der Mitarbeiter den SPA-Koordinator von Le Mont Medical über das Ereignis.
Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Entfernung des Kindes und der Person, die im Verdacht steht, dem Kind Schaden zuzufügen, zu erschweren oder sogar zu verhindern.
4. In dem in der Strafprozessordnung genannten Fall kann die Inhaftierung der verdächtigen Person durch die Bürger durchgeführt werden. In einer solchen Situation bleibt die inhaftierte Person bis zum Eintreffen der Polizei unter der Aufsicht von Sicherheitspersonal oder anderem Hotelpersonal, das solche Tätigkeiten ausüben kann, ohne ihre Gesundheit oder ihr Leben zu gefährden.
5. In jedem Fall sollte für die Sicherheit des Kindes gesorgt werden. Das Kind sollte so weit wie möglich bis zum Eintreffen der Polizei in der Obhut eines Mitarbeiters sein.
6. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat im Zusammenhang mit dem Kontakt des Kindes mit dem biologischen Material des Täters (Sperma, Speichel, Epidermis) vorliegt, muss verhindert werden, dass sich das Kind bis zum Eintreffen der Polizei wäscht und esst/trinkt. Es ist notwendig, dem Kind zu erklären, warum solche Beschränkungen auf es angewendet wurden.
7. Sobald das Kind von der Polizei übernommen wurde, sollten das Videoüberwachungsmaterial und andere relevante Beweise (z. B. Dokumente) des Vorfalls sichergestellt und dem Koordinator zur Verfügung gestellt werden, der auf Anfrage der Dienststellen dem Staatsanwalt oder der Polizei eine Kopie davon per Einschreiben oder persönlich aushändigt.
8. Nach der Intervention muss das Ereignis dem Koordinator gemeldet werden, der es im Ereignisprotokoll oder in einem anderen dafür vorgesehenen Dokument beschreibt.
KAPITEL IV. VERFAHREN BEI VERDACHT ODER FESTSTELLUNG EINER SCHÄDIGUNG DES KINDES DURCH EINEN ARBEITNEHMER/EINEN ANDEREN ERWACHSENEN
1. Falls der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter oder ein anderer Erwachsener, der nicht direkt bei Le Mont Medical SPA, sondern bei einem Dritten angestellt ist, ein Kind verletzt, sollte die Person, die diese Informationen erhalten hat, unverzüglich den Koordinator und, falls er nicht anwesend ist, eine andere dafür benannte Person informieren.
2. Wenn das Leben oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist, sollte die Person, die die Nachricht erhalten hat, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 unter Angabe ihrer eigenen Daten, der Daten des Kindes (falls möglich), des Aufenthaltsorts des Kindes und einer Beschreibung der Umstände des Falls benachrichtigen und den Vorgesetzten/Entscheidungsträger benachrichtigen, der die Erziehungsberechtigten/Eltern des Kindes benachrichtigt. Die Person, die die Nachricht über die Veranstaltung erhalten hat, informiert auch den Koordinator, zumindest per E-Mail/in schriftlicher Form.
3. Hat ein Mitarbeiter einem Kind eine andere Art von Schaden zugefügt als eine Straftat zu seinem Nachteil, sollte der Koordinator nach Erhalt der Information alle Umstände des Falls prüfen, insbesondere indem er dem Arbeitnehmer, bei dem der Schaden vermutet wird, und anderen Zeugen des Vorfalls zuhört. In einer Situation, in der das Wohl des Kindes erheblich beeinträchtigt wird, insbesondere wenn das Kind diskriminiert oder die Würde des Kindes verletzt wurde, sollte der Koordinator angemessene Personalmaßnahmen in Bezug auf diesen Mitarbeiter empfehlen.
4. Wenn die Person, die den Schaden begangen hat, nicht direkt bei Le Mont Medical SPA, sondern bei einem Dritten angestellt ist (z. B. Outsourcing), sollte ein Betretungsverbot empfohlen und gegebenenfalls der Vertrag mit dem Dritten gekündigt werden.
KAPITEL V. VERFAHREN BEI ANDEREN FORMEN DER GEWALT GEGEN EIN KIND DURCH EINEN ELTERNTEIL/ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN/ANDEREN ERWACHSENEN
1. Wird festgestellt, dass ein Kind von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einem anderen Erwachsenen, mit dem sich das Kind in den Räumlichkeiten aufhält, verletzt wurde, sollte jeder Mitarbeiter, der Zeuge eines solchen Schadens wird, scharf darauf reagieren.
2. Wenn das Leben oder die Gesundheit des Kindes gefährdet ist, sollte die Person, die die Nachricht erhalten hat, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 unter Angabe ihrer eigenen Daten, der Daten des Kindes (falls möglich), des Aufenthaltsorts des Kindes und einer Beschreibung der Umstände des Falls benachrichtigen und den Vorgesetzten bzw. die entscheidende Person benachrichtigen. Die Person, die die Nachricht über die Veranstaltung erhalten hat, informiert auch den Koordinator, zumindest per E-Mail/in schriftlicher Form.
3. Wenn ein Mitarbeiter der Einrichtung Zeuge körperlicher Gewalt an einem Kind wird (Prügel, Zucken, Schreien, andere in der Definition von körperlicher Gewalt genannte), sollte er versuchen, den Schaden zu beenden und zu reagieren. Mögliche Formen und Möglichkeiten, auf verletzendes Verhalten eines Elternteils/Erziehungsberechtigten oder eines anderen Erwachsenen gegenüber einem Kind zu reagieren, sind in Anhang 11 aufgeführt.
4. Falls ein Kind unter 7 Jahren unbeaufsichtigt gelassen wird, sollte der Arbeitnehmer, der Informationen über ein solches Ereignis erhalten hat, den Vorgesetzten darüber informieren. Der Vorgesetzte, der über die Situation informiert wurde, entscheidet über weitere Maßnahmen. In erster Linie versucht der Betreuer, den Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einen anderen Erwachsenen ausfindig zu machen, mit dem sich das Kind auf dem Gelände aufhält, und erklärt, dass er das Kind nicht unbeaufsichtigt im Zimmer/auf dem Gelände lassen kann. In einer Situation, in der es nicht möglich ist, einen Elternteil/Erziehungsberechtigten oder einen anderen Erwachsenen zu finden, mit dem das Kind in der Einrichtung ist, oder der Elternteil/Erziehungsberechtigte/ein anderer Erwachsener das Sorgerecht für das Kind nicht übernehmen möchte und/oder kann, benachrichtigt der Vorgesetzte die Polizei. In jedem Fall ist es notwendig, für die Sicherheit des Kindes zu sorgen.
KAPITEL VI. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG DER STANDARDS FÜR DEN JUGENDSCHUTZ
1 Der Unternehmer ernennt den Koordinator, der für die im Le Mont Medical SPA geltenden Jugendschutzstandards verantwortlich ist, und platziert seine Kontaktdaten an einem Ort, der für Mitarbeiter und Gäste des Hotels, einschließlich Kindern, leicht zugänglich ist.
2. Der Unternehmer legt den Aufgaben- und Kompetenzbereich des Koordinators im Bereich der Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Anwendung der Bestimmungen der Jugendschutznormen, die Regeln für die Vorbereitung der Mitarbeiter auf ihre Anwendung und die Art der Dokumentation dieser Aktivitäten fest
3. Der im vorstehenden Absatz genannte Koordinator überwacht und bewertet die Standards für den Jugendschutz alle zwei Jahre.
4. Die Überwachung und Bewertung umfasst die Überprüfung der Umsetzung der Standards für den Schutz Minderjähriger, die Reaktion auf Hinweise auf Verstöße gegen Regeln und Verfahren und die Vorlage von Änderungen des Dokuments, insbesondere im Hinblick auf deren Anpassung an die aktuellen Bedürfnisse und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
5. Der Koordinator führt alle zwei Jahre eine Umfrage unter den Mitarbeitern von Le Mont Medical SPA durch, um den Grad der Umsetzung der Standards für den Jugendschutz zu überwachen. Das Modell der Umfrage ist Anhang Nr. 6.
6. In der Umfrage können die Mitarbeiter Änderungen vorschlagen und Verstöße gegen die Regeln und Verfahren der Standards für den Schutz von Minderjährigen von Le Mont Medical SPA angeben.
7 Der Koordinator erstellt von den Mitarbeitern ausgefüllte Fragebögen und erstellt auf dieser Grundlage einen Monitoringbericht, den er dann an den Unternehmer weiterleitet. Der Unternehmer nimmt die erforderlichen Änderungen am Dokument vor und gibt den Mitarbeitern den neuen Wortlaut der Normen für den Schutz von Minderjährigen bekannt.
Schlußbestimmungen
1. Die Normen für den Jugendschutz treten am 15.08.2024 in Kraft.
2. Die Standards für den Jugendschutz werden allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, indem sie auf der Website von Le Mont Medical SPA und im Büro des Hoteldirektors veröffentlicht werden.
3. Die Standards zum Schutz von Minderjährigen werden erwachsenen Gästen von Le Mont Medical SPA auf der Website und an der Rezeption der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
4. Die Standards für den Jugendschutz sind in verständlicher und abgekürzter Form für Kinder verfügbar, die sich im Le Mont Medical SPA an einem für sie zugänglichen und sichtbaren Ort aufhalten.
Liste der Anlagen (verfügbar, wenn Sie auf den Link klicken):
1. Gäste des Hotels haben das Recht, mit ihrem Hund gegen eine zusätzliche Gebühr (50 PLN/Tag) in den vom Hotel zugewiesenen Zimmern unterzukommen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die Anreise mit Hund der Hotelrezeption vorab mitzuteilen. Andernfalls behält sich das Hotel das Recht vor, die zuvor gebuchte Zimmerkategorie zu ändern.
3. Der Hundehalter ist verpflichtet, über ein Hundegesundheitszeugnis mit aktuellen Impfungen, darunter auch Pflichtimpfungen gegen Tollwut, sowie über einen Maulkorb und eine Leine zu verfügen. Der Hundebesitzer ist verpflichtet, ein solches Buch beim Check-in an der Rezeption vorzuzeigen.
4. Der Hund darf nicht zu Rassen gehören, die als aggressiv gelten (Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 über die Liste der als aggressiv geltenden Hunderassen), insbesondere:
5. Das Mitbringen von Hunden ist strengstens verboten:
6. Der Eigentümer ist verpflichtet sicherzustellen:
7. Der Hund muss an der Leine (maximale Länge 2 m) und mit einem Maulkorb in der Mitte geführt werden und u.d. vollständigen Kontrolle des Besitzers stehen.
8. Der Hund darf die übrigen im Hotel lebenden Personen nicht stören. In einem Zimmer ist nur ein Hund erlaubt.
9. Hotelzimmer mit Hunden werden während Ihres Aufenthaltes im Hotel nur dann gereinigt, wenn sich der Hund nicht im Zimmer befindet bzw. der Hundebesitzer im Zimmer ist.
10. Der Gast verpflichtet sich, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Um seinen physiologischen Bedürfnissen gerecht zu werden, sollte der Hund außerhalb der Einrichtung mitgenommen werden.
11. Für durch den Hund verursachte Schäden, Verschmutzungen oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten des Hotels trägt der Gast die volle finanzielle Verantwortung.
12. Der Besitzer des Hundes stellt das Hotel und seine Mitarbeiter von jeglicher Haftung für Schäden frei, die der Hund an Dritten und deren Eigentum verursacht.
13. Die Höhe des Schadensersatzes wird vom Hotel auf Grundlage der marktüblichen Preise festgelegt.
14. Der Hundebesitzer ist verpflichtet, alle Hinweise des Hotelpersonals und der Hotelleitung zu befolgen, die die Regeln für den Aufenthalt des Hundes im Hotel festlegen.
15. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vorschriften behält sich das Hotel das Recht vor, eine Geldstrafe zu verhängen, einschließlich der Verweigerung des weiteren Aufenthalts des Gastes, und der Eigentümer verpflichtet sich, das Hotel mit dem Hund zu verlassen.
Ich erkläre, dass ich als Hundebesitzer die Regelungen gelesen habe, mit den vorstehenden Bestimmungen einverstanden bin und mich zu deren Einhaltung verpflichte.
Spadzista 2
59-850 Świeradów-Zdrój